Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Abteilung Basketball und RSV Berlin

Hiermit lädt der Abteilungsvorstand Basketball des Regionalen SV Eintracht 1949 e.V. für

Montag, den 18. April 2016, um 18.30 Uhr herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Die Veranstaltung findet in der Mensa der Heinrich-Zille-Grundschule in Stahnsdorf, Friedrich-Naumann-Straße 74, statt.

Tagesordnung:

I. Begrüßung

II. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit*

III. Genehmigung der Tagesordnung

IV. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers

V. Berichte des Vorstands und erweiterten Vorstands

VI. Bericht des Kassenprüfers

VII. Aussprache zu den Berichten

VIII. Entlastung des amtierenden Vorstands

IX. Wahl des Vorstandes

X. Wahl der Delegierten

XI. Verschiedenes

XII. Schlusswort

Anträge sind gemäß § 17 der gültigen Satzung bis zum 11. April 2016 via E-Mail an den Vorstand unter vorstand@rsv-basketball.de oder schriftlich in der Geschäftsstelle (es gilt der Poststempel!) einzureichen. Später eingebrachte Dringlichkeitsanträge sind nur dann gültig, wenn sie mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten bejaht werden (keine Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung!). Kandidaturen für eines der Ämter sind gleichfalls via E-Mail an den Vorstand oder schriftlich in der Geschäftsstelle einzureichen. Die Zustellung ist so zu planen, dass die Dokumente spätestens am Vortag der Mitgliederversammlung, also am 17. April 2016, um 12 Uhr vorliegen. Stimmberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Für beschränkt Geschäftsfähige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geht das Stimmrecht zwingend auf einen gesetzlichen Vertreter über.

* Für den Fall, dass nicht ein Viertel aller Wahlberechtigten anwesend sind und somit die Beschlussunfähigkeit gegeben ist, wird die Mitgliederversammlung beendet und für 19.00 Uhr an gleicher Stelle und zur selben Tagesordnung wieder einberufen. Diese Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten beschlussfähig (Satzung § 17.3).

 

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Hiermit lädt der Vorstand des RSV Eintracht Berlin für

Montag, den 18. April 2016, um 20.00 Uhr herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Die Veranstaltung findet in der Mensa der Heinrich-Zille-Grundschule in Stahnsdorf, Friedrich-Naumann-Straße 74, statt.

Tagesordnung:

I. Begrüßung

II. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit*

III. Genehmigung der Tagesordnung

IV. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers

V. Berichte des Vorstands und erweiterten Vorstands

VI. Bericht des Kassenprüfers

VII. Aussprache zu den Berichten

VIII. Entlastung des amtierenden Vorstands

IX. Wahl des Vorstandes

X. Verschiedenes

XI. Schlusswort

Anträge sind gemäß § 17 der gültigen Satzung bis zum 11. April 2016 via E-Mail an den Vorstand unter vorstand@rsv-basketball.de oder schriftlich in der Geschäftsstelle (es gilt der Poststempel!) einzureichen. Später eingebrachte Dringlichkeitsanträge sind nur dann gültig, wenn sie mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten bejaht werden (keine Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung!). Kandidaturen für eines der Ämter sind gleichfalls via E-Mail an den Vorstand oder schriftlich in der Geschäftsstelle einzureichen. Die Zustellung ist so zu planen, dass die Dokumente spätestens am Vortag der Mitgliederversammlung, also am 17. April 2016, um 12 Uhr vorliegen. Stimmberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Für beschränkt Geschäftsfähige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geht das Stimmrecht zwingend auf einen gesetzlichen Vertreter über.

* Für den Fall, dass nicht ein Viertel aller Wahlberechtigten anwesend sind und somit die Beschlussunfähigkeit gegeben ist, wird die Mitgliederversammlung beendet und für 20.30 Uhr an gleicher Stelle und zur selben Tagesordnung wieder einberufen. Diese Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten beschlussfähig (Satzung § 17.3).

Stephan Reitzig                                                              Marcus Boljahn                                                                  Andreas Zahn

(Vorstand RSV Eintracht 1949 e.V. und RSV Eintracht Berlin)